{"id":2028,"date":"2024-01-31T20:49:13","date_gmt":"2024-01-31T20:49:13","guid":{"rendered":"https:\/\/elabel.digital\/?page_id=2028"},"modified":"2024-02-01T15:18:15","modified_gmt":"2024-02-01T15:18:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/elabel.digital\/pt\/elabel-digital\/agb\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2028\" class=\"elementor elementor-2028\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8ccdddf e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"8ccdddf\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5591890 e-flex e-con-boxed e-con e-child\" data-id=\"5591890\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1011319 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"1011319\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Termos e condi\u00e7\u00f5es gerais<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-955211a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"955211a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Urheberrecht<\/strong><br \/>Wir gehen bei der Vervielf\u00e4ltigung der uns \u00fcbergebenen Vorlagen davon aus, da\u00df der Auftraggeber im Besitz derentsprechenden Urheberrechte ist. Alle Auftr\u00e4ge werden unter der Bedingung angenommen, da\u00df uns der Auftraggeber f\u00fcretwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Pers\u00f6nlichkeits- und Medienrechte, schad- undklaglos h\u00e4lt. Alle unsere Kopierer sind bei der Literar Mechana Verwertungsgesellschaft entpflichtet.<\/p><p><strong>Barzahlung<\/strong><br \/>Grunds\u00e4tzlich gilt Barzahlung als vereinbart bei Abholung. Eine Ausfolgung gegen Lieferschein kann nur an unsbekannte Firmen bzw. Dauerkunden erfolgen. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Besteller\/Abholer f\u00fcr die Bezahlungdes Auftrages solidarisch neben dem Rechnungsempf\u00e4nger.<\/p><p><strong>Rabatte<\/strong><br \/>Unsere Preise sind knapp kalkuliert und werden auch mit zunehmender St\u00fcckzahl immer attraktiver. Wir k\u00f6nnen daher\u00fcber die in dieser Preisliste angef\u00fchrten Rabatte hinaus keine Nachl\u00e4sse mehr gew\u00e4hren. Sondervereinbarungen sindnur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich und bed\u00fcrfen der Zustimmung der Gesch\u00e4ftsleitung. Max. 10% verrechenbarer \u00dcberdruckgelten als vereinbart.<\/p><p><strong>Lieferort<\/strong><br \/>Unsere Preise sind grunds\u00e4tzlich Abholpreise. F\u00fcr den Versand unserer Produkte m\u00fcssen wir gesondert Versandspesenund Porto nach Aufwand verrechnen.<\/p><p><strong>Offerte<\/strong><br \/>Da es sehr schwierig ist, telefonische Anfragen in Ruhe und umfassend zu beantworten, k\u00f6nnen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcrdie Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit telefonisch erteilter Preisausk\u00fcnfte geben. Wir bitten Sie, Anfragen stets perFax oder Email an uns zu richten, wir faxen oder mail Ihnen umgehend das Offert zu.<\/p><p><strong>Musterdrucke, Druckfreigabe<\/strong><br \/>Musterabdrucke sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit betreffend aller von ihm gestellten Anforderungen zu\u00fcberpr\u00fcfen. Mit der Freigabe zum Druck \u00fcbernimmt der Auftraggeber die volle Haftung f\u00fcr eventuelle Fehler. Bei\u00fcbersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern, tr\u00e4gt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung.<\/p><p><strong>Produkthaftung<\/strong><br \/>Jegliche Haftung nach der Produkthaftung, sowie die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den infolge nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfdurchgef\u00fchrter Auftr\u00e4ge ist ausgeschlossen.<\/p><p><strong>Termos e condi\u00e7\u00f5es gerais<\/strong><br \/>Es gelten die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des grafischen Gewerbes, so in dieser Preisliste nicht andersangef\u00fchrt.<\/p><p><strong>Gerichtsstand<\/strong><br \/>Zahlbar und klagbar in Korneuburg. Gerichtsstand ist das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Korneuburg. Der \u00dcbernehmerder Ware haftet gemeinsam mit dem Besteller.<\/p><p><strong>Wochenendzuschlag, Abendzuschlag<\/strong><br \/>Sollte es zur Erledigung dringender Auftr\u00e4ge notwendig sein, unsere Produktionszeiten auszudehnen, gelten folgendeZuschl\u00e4ge: Wochenende ab Sa. 12 Uhr mittags, Werktage am Abend von 18.30 bis 6.00 fr\u00fch Euro 61,- pro Stunde excl.Mwst. zus\u00e4tzlich zur Normalverrechnung. Mindestverrechnung ist Euro. 22,- inkl. Mwst. Die Entscheidung, ob dasAusdehnen der \u00d6ffnungszeiten erforderlich ist, liegt ausschlie\u00dflich bei uns.<\/p><p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des grafischen Gewerbes<\/strong><br \/><strong>Geltungsbereich<\/strong><br \/><strong>(1)<\/strong> Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieserGesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmalsausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p><p>Gegenbest\u00e4tigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- oder Lieferbedingungen wird hiermitwidersprochen.<\/p><p><strong>(2)<\/strong> Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlichbest\u00e4tigt.<\/p><p><strong>(3)<\/strong> Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gr\u00fcnden nichtwirksam sein sollten.<\/p><p><strong>Preisangebote<\/strong><br \/><strong>(1)<\/strong> Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, da\u00df die der Angebotsabgabezugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben.<\/p><p>Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder das Angebot nicht anVerbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtet.<\/p><p>Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkostennicht ein.<\/p><p>Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wieBedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen, usw.) undBuchbindematerialien, sowie allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligenPreissituation zum Produktionszeitpunkt angepa\u00dft werden k\u00f6nnen.<\/p><p>In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umh\u00fcllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggebereine besondere Verpackung gew\u00fcnscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet.Werden Kisten oder Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen frei Lieferbetrieb zur\u00fcck-gestellt, sok\u00f6nnen bis zwei Drittel des Selbstkostenpreises der Kisten bzw. Paletten gutgeschrieben werden.<\/p><p><strong>(2)<\/strong> Auftr\u00e4ge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bed\u00fcrfen zur Begr\u00fcndungeiner Verbindlichkeit der Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer.<\/p><p>Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbest\u00e4tigung vom Bestellbrief m\u00fcssen innerhalb von 2Werktagen nach Einlangen der Auftragsbest\u00e4tigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigungals vereinbart gilt.<\/p><p><strong>(3)<\/strong> Im \u00fcbrigen sind Preisangebote grunds\u00e4tzlich unverbindlich, es sei denn, da\u00df deren Verbindlichkeit ausdr\u00fccklichzugesagt wurde. Eine Erh\u00f6hung ma\u00dfgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datentr\u00e4ger, Papier, Karton,Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Daten\u00fcbertragung usw.) sowie eine Erh\u00f6hung der Personalkostenaufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vorVerrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der \u00dcberschreitung desKostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserh\u00f6hungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vomAuftraggeber ausdr\u00fccklich genehmigt.<\/p><p><b>(4)<\/b> Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- undAutorenkorrektur) einschlie\u00dflich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.Als nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringf\u00fcgigerAbweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.<\/p><p><b>(5) <\/b>\u00dcberschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch \u00c4nderungen des Auftraggebers bewirkt werden,gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeberverzichtet f\u00fcr solche F\u00e4lle auf das R\u00fccktrittsrecht.<\/p><p>Auftrags\u00e4nderungen oder Zusatzauftr\u00e4ge k\u00f6nnen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.<\/p><p><b>(6) <\/b>Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten f\u00fcr Reinzeichnungen werden grunds\u00e4tzlich gesondert in Rechnung gestelltund sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle \u00fcber den \u00fcblichen Rahmen hinausgehendenSonderw\u00fcnsche, z.B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch desAuftraggebers angefertigte Muster und Entw\u00fcrfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werdengesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausf\u00fchrung gelangt.<\/p><p><b>(7) <\/b>Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr von ihm veranla\u00dfte Daten\u00fcbertragungen. F\u00fcr \u00dcbertragungs-fehler wird vomAuftragnehmer keine Haftung oder Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen.<\/p><p><b>Rechnungspreis<\/b><br \/>Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem er auch teilweise liefert, f\u00fcrden Auftraggeber einlagert oder f\u00fcr ihn auf Abruf bereit h\u00e4lt. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen,wenn die im Punkt II erw\u00e4hnten \u00c4nderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach derAuftragsfestlegung \u00c4nderungen durch den Auftraggeber durchgef\u00fchrt wurden.<\/p><p><b>Zahlungsbedingungen<\/b><br \/><b>(1)<\/b> Die Zahlung (Nettopreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohneAbzug zu leisten.<\/p><p>Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen sofern das Geldinstitut dieAnnahme best\u00e4tigt hat. Refinanzierungskosten und Spesen tr\u00e4gt der Auftraggeber. Diese sind vom Auftraggeber sofortzu zahlen. F\u00fcr die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zur\u00fcckleitung des Wechsels beiNichteinl\u00f6sung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobeFahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen.<\/p><p>Bei Wechsel, Schecks oder \u00dcberweisungen ist jener Tag ma\u00dfgeblich, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift f\u00fcr denAuftragnehmer vornimmt.<\/p><p><b>(2)<\/b> Bei Bereitstellung gro\u00dfer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann derAuftragnehmer hierf\u00fcr Vorauszahlungen verlangen.<\/p><p><b>(3)<\/b> Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht f\u00fcr den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausf\u00fchrung.Allenfalls daraus entstehende, weitere Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten desAuftraggebers.<\/p><p><b>(4)<\/b> Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen. EinemAuftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zur\u00fcckbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.<\/p><p><b>(5) <\/b>Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern lediglich einesangemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.<\/p><p><b>Zahlungsverzug<\/b><br \/><b>(1)<\/b> Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er inZahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung s\u00e4mtlicher, auch noch nicht f\u00e4lligerRechnungen zu verlangen. \u00dcberdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Auftr\u00e4gen vonanteiligen Zahlungen abh\u00e4ngig zu machen.<\/p><p>Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckzuhalten sowie bei Nichtzahlung deranteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr\u00e4gen einzustellen.<\/p><p>Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugs-begr\u00fcndenden Mahnung keineZahlung leistet.<\/p><p><b>(2)<\/b> Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 4 % \u00fcber dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen.Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht aus-geschlossen.<\/p><p><b>(3)<\/b> Der Auftraggeber verpflichtet sich f\u00fcr den Fall des Verzuges, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- undInkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich imspeziellen verpflichtet, maximal die Verg\u00fctungen des eingeschaltenen Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus derVO des BMwA \u00fcber die H\u00f6chsts\u00e4tze der Inkassoinstitute geb\u00fchrenden Verg\u00fctungen ergeben. Sofern der Auftragnehmer dasMahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von \u20ac 50,\u2013 sowief\u00fcr die Evidenzhaltung des Schuldverh\u00e4ltnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von \u20ac 5,\u2013 zu bezahlen.<\/p><p>Dar\u00fcber hinaus ist jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, da\u00df infolgeNichtzahlung entsprechend h\u00f6here Zinsen auf allf\u00e4lligen Kreditkonten auf Seiten des Auftragnehmers anfallen,unabh\u00e4ngig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.<\/p><p><b>Produktionszeit<\/b><br \/><b>(1) <\/b>Die Produktionszeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung stehen und in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verl\u00e4\u00dft.<\/p><p><b>(2) <\/b>Vereinbarte Produktionszeit sind grunds\u00e4tzlich nur Cirkatermine, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als Fixtermineschriftlich zugesagt wurden.<\/p><p><b>(3) <\/b>F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von \u00fcbersandten B\u00fcrstenabz\u00fcgen, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeberwird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.<\/p><p><b>(4) <\/b>Bei Produktionsverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erf\u00fcllung und Schadenersatz wegen Versp\u00e4tung begehren oder einen R\u00fccktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einerNachfrist erkl\u00e4ren. Die Nachfrist mu\u00df der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein.<\/p><p><b>(5) <\/b>Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mitder H\u00f6he des Auftragswertes (d.i. Eigenleistung ausschlie\u00dflich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.<\/p><p>(<b>6) <\/b>Im Falle h\u00f6herer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher und unverschuldeter Umst\u00e4nde, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. \u2013 auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten \u2013 verl\u00e4ngert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Produktionszeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umst\u00e4nde die Produktion oder Leistung unm\u00f6glich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverz\u00f6gerungl\u00e4nger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Verl\u00e4ngert sich dieLieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hierauskeine Schadenersatzanspr\u00fcche herleiten. Auf die genannten Umst\u00e4nde kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn erden Auftraggeber unverz\u00fcglich benachrichtigt.<\/p><p><b>Lieferung<\/b><br \/><b>(1)<\/b> Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde.<\/p><p>Transportversicherungen werden nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahrgeht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden istoder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebersverz\u00f6gert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.<\/p><p><b>(2)<\/b> Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren oder mehrfarbigenArbeiten bis zu 10 % gestattet und sind anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnen. Beibeigestelltem Material werden die Toleranzs\u00e4tze der Zulieferindustrie zus\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigt.<\/p><p>Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh\u00f6hen sich die Prozents\u00e4tze auf 10 bzw. 20 %, unter 2.000 kg auf 8 bzw. 15 %.<\/p><p><b>Satz- und Druckfehler<\/b><br \/><b>(1)<\/b> Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet sind.<\/p><p><b>(2)<\/b> Ab\u00e4nderungen gegen\u00fcber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet(Autorkorrektur).<\/p><p>Telefonisch oder per Fax angeordnete \u00c4nderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung f\u00fcr die Richtigkeitdurchgef\u00fchrt.<\/p><p><b>(3) <\/b>Korrekturabz\u00fcge werden dem Auftraggeber nur auf ausdr\u00fcckliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedochberechtigt, auch ohne Vereinbarung dar\u00fcber Korrekturabz\u00fcge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeberverpflichtet, die Korrekturabz\u00fcge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung derKorrektur durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatischals genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer f\u00fcrvon ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausf\u00fchrung.<\/p><p><b>(4) <\/b>F\u00fcr die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden (\u201eneue Rechtschreibung\u201c)ma\u00dfgebend.<\/p><p><b>Annahmeverzug<\/b><br \/><b>(1) <\/b>Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsm\u00e4\u00dfig \u00fcbersandte oder zur Abholung bereitgestellte Wareunverz\u00fcglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, andem die Annahme h\u00e4tte vertragsm\u00e4\u00dfig erfolgen sollen; damit geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs auf denAuftraggeber \u00fcber.<\/p><p><b>(2) <\/b>Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vor-liegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch h\u00f6hereGewalt verursachten Lieferungsunm\u00f6glichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oderbei einem Spediteur einzulagern.<\/p><p><b>Beanstandungen<\/b><br \/><b>(1) <\/b>Der Auftraggeber hat die Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- oderZwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung auf denAuftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferkl\u00e4runganschlie\u00dfenden Fertigungsvorg\u00e4ngen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigenFreigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.<\/p><p><b>(2) <\/b>Beanstandungen (M\u00e4ngelr\u00fcge) wegen offen-sichtlicher M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung und bestimmt demAuftragnehmer anzuzeigen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Entdecken, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 3Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei demAuftragnehmer geltend gemacht werden.<\/p><p><b>(3) <\/b>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr bewegliche Sachen betragen drei Monate<\/p><p><b>(4) <\/b>Die Vermutungsregelung des \u00a7 924 ABGB ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im \u00dcbergabezeitpunkt ist vomAuftraggeber zu beweisen.<\/p><p><b>(5) <\/b>Das Regressrecht nach \u00a7 933 b, zweiter Satz ABGB verj\u00e4hrt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch denAuftragnehmer.<\/p><p><b>(6) <\/b>Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschlu\u00df anderer Anspr\u00fcche zurNachbesserung und\/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn, einezugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobeFahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oderErsatzlieferung. Im Falle verz\u00f6gerter, unterlassener oder mi\u00dflungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann derAuftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p>Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen M\u00e4ngeln vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p><p>Die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinenErf\u00fcllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p><p><b>(7) <\/b>Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, sohaftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr die dadurch verursachte Beeintr\u00e4chtigung des zu veredelnden oderweiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.<\/p><p><strong>(8)<\/strong> Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils f\u00fcr den gelieferten Teil.<\/p><p>M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.<\/p><p><strong>(9)<\/strong> Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck-verfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nichtbeanstandet werden. Das gleiche gilt f\u00fcr den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wennAndruck- und Auflagenpapier nicht \u00fcbereinstimmen. Eine Garantie f\u00fcr die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen,Lackierungen, Impr\u00e4gnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausma\u00df geleistet, in dem sich dieVorlieferanten dem Auftragnehmer gegen\u00fcber verpflichteten.<\/p><p><strong>(10)<\/strong> Wird dem Auftraggeber als korrekturf\u00e4higes Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferkl\u00e4rung vorgelegt,wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, da\u00df das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch dieunterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gew\u00fcnscht werden, m\u00fc\u00dfte einzus\u00e4tzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.<\/p><p><strong>(11)<\/strong> F\u00fcr Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur H\u00f6he dereigenen Anspr\u00fcche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftungbefreit, wenn er seine Anspr\u00fcche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wieein B\u00fcrge, soweit Anspr\u00fcche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nichtdurchsetzbar sind.<\/p><p>Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen derZulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchen\u00fcblich sind.<\/p><p><strong>(12)<\/strong> Der Auftragnehmer haftet keinesfalls f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens desAuftraggebers entstanden sind.<\/p><p><strong>(13)<\/strong> K\u00f6nnen beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht mehr r\u00fcckgegeben werden, so findet eineGew\u00e4hrleistung bzw. ein Schadenersatz nur dann statt, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualit\u00e4tskontroll-Methodeentsprechende Mangeldokumentation dem Auftragnehmer vorgelegt wird. Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Falleine auf einer anerkannten Qualit\u00e4tssicherungsmethode basierende Qualit\u00e4tsdokumentation des Auftragnehmers.<\/p><p><strong>HAFTUNGSBESCHR\u00c4NKUNG<\/strong><br \/><strong>(1)<\/strong> Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssigesHandeln verursacht wurde.<\/p><p>Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Unm\u00f6glichkeit der Leistung sind beschr\u00e4nkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadensund die H\u00f6he des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handelnverursacht wurde.<\/p><p>Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang f\u00fcr die Erf\u00fcllungs- oder Besorgungsgehilfen desAuftragnehmers.<\/p><p>Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr haftet der Auftragnehmer dar\u00fcber hinaus auch nicht f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von Erf\u00fcllungs-oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrl\u00e4ssigkeit trifft einen leitenden Angestellten desAuftragnehmers.<\/p><p><strong>(2)<\/strong> Die Ersatzpflicht f\u00fcr aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachsch\u00e4den sowie Produkthaftungsanspr\u00fcche, dieaus anderen Bestimmungen abgeleitet werden k\u00f6nnen, sind ausgeschlossen.<\/p><p>ie Haftungsbeschr\u00e4nkungen sind vollinhaltlich allf\u00e4lligen Abnehmern zu \u00fcberbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren\u00dcberbindung.<\/p><p>Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartetwerden kann.<\/p><p><strong>Beigestellte Materialien und Daten<\/strong><br \/><strong>(1)<\/strong> Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Datentr\u00e4ger aller Art, Papier usw.,sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird best\u00e4tigt ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit derin den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, w\u00e4hrend des Produktionsprozesseseine ordnungsgem\u00e4\u00dfe \u00dcbernahme und \u00dcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren und haftet lediglich f\u00fcr solche Sch\u00e4den, die durcheigenes Verschulden (siehe Abschnitt XI) entstanden sind.<\/p><p>F\u00fcr den Auftragnehmer besteht keine Pr\u00fcf- und Warnpflicht bez\u00fcglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen vonihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder \u00fcbertragenen Materialien, Daten und Druckvorrichtungen wiebeigestelltem Satz, Reindrucken und dgl., Disketten, Filmen usw. Insbesondere wird bei beigestellten Datentr\u00e4gernbzw. \u00fcbertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht mehr vom Auftragnehmer\u00fcberpr\u00fcft. Es besteht auch keinerlei Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeberdirekt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie f\u00fcr Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaftgelieferte Daten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p>Sollte eine \u00dcberpr\u00fcfung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaigeKorrektur separat verrechnet.<\/p><p><strong>(2)<\/strong> Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrundegelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nichtverbindlich. Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, da\u00df das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durchdie unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gew\u00fcnscht werden, m\u00fc\u00dfte einzus\u00e4tzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.<\/p><p><strong>(3)<\/strong> Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder \u00fcbertragene Daten tr\u00e4gtder Auftraggeber bei der blo\u00dfen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten f\u00fcr alle durch die Datei veranla\u00dftenAusbelichtungen bzw. Drucke.<\/p><p>Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und wird gesondert in Rechnunggestellt.<\/p><p>Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmernicht bestellt, so \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung f\u00fcr die Richtigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit derAusbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angabenunvollst\u00e4ndig oder unrichtig sind.<\/p><p><strong>(4)<\/strong> Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabh\u00e4ngig davonberechtigt, eine Kopie anzufertigen.<\/p><p><strong>(5)<\/strong> F\u00fcr die \u00dcbernahme vom Auftraggeber beigestellter Daten gelten zus\u00e4tzlich folgende Punkte:<\/p><p>Mit den Daten erh\u00e4lt der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein Digitalproof (1:1) sowie eine Liste aller mittelsDatentr\u00e4ger bzw. Telekommunikationseinrichtungen \u00fcbermittelter Dateien (Name, Datum, Zeit) mit den verwendetenSchriftfonts (Name der Schrift, Hersteller, Versionsnummer) sowie den verwendeten Programmen (Name, Hersteller,Versionsnummer).Liefert der Auftraggeber kein Digitalproof und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstelltund dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.Auf dem Digitalproof sind vom Auftraggeber zur Vermeidung von Fehlern folgende Details klar zu kennzeichnen:vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Text-, Layout- und Bild\u00e4nderungen;\u201ePlatzhalter\u201c f\u00fcr Bilder und Texte;spezielle Effekte wie Freistellungen, Verzerrungen, Sonderfarben (genaue Definition durch HKS- oder Pantone-Skala)und Rasterverl\u00e4ufe;Format (mit und ohne Beschnitt);Rasterfeinheit; Druckverfahren.Um Qualit\u00e4tsminderungen zu vermeiden sind Bilder vom Auftraggeber unbedingt als CMYK-Dateien zu liefern.Der Auftraggeber garantiert, da\u00df zur Erstellung des Datentr\u00e4gers ausschlie\u00dflich lizenzierte Schriftfonts (nurPostScriptschriften) verwendet werden.Betr\u00e4gt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 25 MB, so werden die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Datenanfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet.(6) Der Auftragnehmer haftet als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/p><p><strong>(7)<\/strong> Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Pr\u00fcfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenenKosten zu berechnen.<\/p><p><strong>(8)<\/strong> Verpackungsmaterial sowie die \u00fcblichen Abf\u00e4lle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehenmit der Bearbeitung in das Eigentum des Auftragnehmers \u00fcber.<\/p><p><strong>Auftragsunterlagen<\/strong><br \/><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr Manuskripte, Entw\u00fcrfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datentr\u00e4ger und sonstige Unterlagen imSinne des Abschnittes XII (1) haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung desAuftrages liegt. Dar\u00fcber hinaus \u00fcbernimmt der Auftragnehmer f\u00fcr nicht zur\u00fcckverlangte Unterlagen keine wie immergeartete Haftung.<\/p><p>Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenst\u00e4nde\u00fcber den genannten Termin hinaus zu verwahren.<\/p><p><strong>(2)<\/strong> Die vorstehend bezeichneten Gegenst\u00e4nde werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellt sind, bis zumAuslieferungstermin pfleglich behandelt. F\u00fcr Besch\u00e4digungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder groberFahrl\u00e4ssigkeit.<\/p><p>(3) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenst\u00e4nde versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbstzu besorgen.<\/p><p>Lagerung von Druckerzeugnissen und DGL<br \/>(1) F\u00fcr den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Stehsatz, Druckzylinder, Druckformen,Montagen, Datentr\u00e4ger, Filme und sonstige Druckvorrichtungen, Papiere usw. nach Durchf\u00fchrung des Auftrages zulagern, es sei denn, es ist dar\u00fcber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesemFall tr\u00e4gt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.<\/p><p>(2) Wenn eine vor\u00fcbergehende Einlagerung beim Auftragnehmer ausdr\u00fccklich vereinbart ist, so haftet dieser f\u00fcrSch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Einlagerung an der Ware entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. DerAuftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risken an eingelagerten Warenabzuschlie\u00dfen.<\/p><p>(3) Der Auftragnehmer verrechnet dem Auftraggeber die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Erzeugnissen nachdem jeweils g\u00fcltigen Speditionstarif f\u00fcr Kaufmannsg\u00fcter. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltetkeinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt f\u00fcr noch beim Drucker lagernde Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt jeweilsim nachhinein f\u00fcr 3 Monate.<\/p><p>Die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes bzw. sonstiger Druckvorrichtungen erlischt, wenn derAuftraggeber die daf\u00fcr berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.<\/p><p>Periodische Arbeiten<br \/>Umfa\u00dft der Auftrag die Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfig wieder-kehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eineK\u00fcndigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche K\u00fcndigung mit dreimonatigerK\u00fcndigungsfrist zum Schlu\u00df eines Kalendervierteljahres gel\u00f6st werden.<\/p><p>Eigentumsrecht<br \/>Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenst\u00e4nde, Arbeitsbehelfeund Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schrifts\u00e4tze, Daten-tr\u00e4ger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten,Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere f\u00fcr den Produktionsproze\u00df erforderliche Behelfe(Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nichtausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber f\u00fcr diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnunggestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch f\u00fcr die Arbeitsbehelfe(Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderenUnternehmen hergestellt wurden.<\/p><p>Eine Aufbewahrung der obgenannten Behelfe (Druckvorrichtungen und Daten) zur Durchf\u00fchrung des Druckauftrages nachAbwicklung des Druckauftrages erfolgt nur \u00fcber ausdr\u00fccklichen Auftrag des Auftraggebers gegen Ersatz der demAuftragnehmer entstehenden Kosten.<\/p><p>Urheberrecht<br \/>(1) Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungs-rechte an dengelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nurdas nichtausschlie\u00dfliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im \u00fcbrigen bleiben die Nutzungsrechte,insbesondere das Vervielf\u00e4ltigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unber\u00fchrt. Dem Auftragnehmer steht dasausschlie\u00dfliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datentr\u00e4ger,Filme, Repros u.\u00e4.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.\u00e4.) zur Herstellung von Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken zubenutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielf\u00e4ltigungs-mittel herauszugeben, auch nicht zuNutzungszwecken.<\/p><p>(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcherArt auch immer zu vervielf\u00e4ltigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu ver\u00e4ndern oder sonst in dervor-gesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, da\u00df dem Auftraggeber alle jene Rechte Drittengegen\u00fcber zustehen, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdr\u00fccklichzu, da\u00df er \u00fcber diese Rechte verf\u00fcgt.<\/p><p>(3) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Datenweiterverarbeiten zu k\u00f6nnen, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, da\u00df er zu dieser eingeschr\u00e4nktenWeitergabe der Nutzung berechtigt ist.<\/p><p>Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, da\u00df er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitungdes konkreten Auftrages verwendet.<\/p><p>(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegen\u00fcber allen Anspr\u00fcchen, die von dritten Personen ausVerletzungen von Urheber-rechten, Leistungs-schutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oderPers\u00f6nlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten.<\/p><p>Der Auftragnehmer mu\u00df solche Anspr\u00fcche dem Auftraggeber unverz\u00fcglich anzeigen und ihm bei gerichtlicherInanspruchnahme den Streit verk\u00fcnden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverk\u00fcndigung hin nicht als Streitgenossedes Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Kl\u00e4gers anzuerkennen undsich beim Auftraggeber ohne R\u00fccksicht auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.<\/p><p>Haftung des Mittlers<br \/>Tritt ein Mittler des Druckauftrages im Namen eines Dritten auf, so haftet er f\u00fcr die Einbringlichkeit der Forderungdes Auftragnehmers als B\u00fcrge und Zahler. Dem Auftragnehmer steht jedoch das Recht, die Bezahlung der offenenForderung vom Vermittler einzufordern, erst nach vergeblicher Mahnung des Gesch\u00e4ftsherrn zu.<\/p><p>Der Mittler verpflichtet sich die Rechte des Auftragnehmers auf seinen Gesch\u00e4ftsherrn zu \u00fcberbinden.<\/p><p>Eigentumsvorbehalt<br \/>(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Lieferpreises Eigentum des Auftragnehmers.<\/p><p>(2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Auftraggebern, die Vollkaufleute im Sinnedes HGB sind:<\/p><p>Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur voll-st\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenderForderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum alsSicherung f\u00fcr die Saldoforderung des Auftragnehmers.Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits mitAuftragserteilung zur Sicherung s\u00e4mtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis an denAuftragnehmer abgetreten.Der Auftraggeber ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder\u00e4hnlichen Vertrags nur berechtigt und erm\u00e4chtigt, wenn die Orderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf den Auftragnehmer\u00fcbergeht.Bei dem Urheberrechtsschutz unterliegenden Produkten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer dieNutzungs-rechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu \u00fcberbinden.Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen desAuftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmerbekannt zu geben.\u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %,so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die \u00dcbersicherung des Auftragnehmersbeeintr\u00e4chtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet.<\/p><p>R\u00fcckbehaltungsrecht<br \/>Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros,Manuskripten, Datentr\u00e4gern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 369 HGB biszur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu.<\/p><p>Namen- oder Markebaufdruck<br \/>Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausf\u00fchrunggelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.<\/p><p>Gerichtsstand<br \/>(1) Es gilt \u00f6sterreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. DieVertragssprache ist deutsch.<\/p><p>(2) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.<\/p><p>(3) Gerichtsstand f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten \u00fcber das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverh\u00e4ltnisses, dasdiesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverh\u00e4ltnissenist f\u00fcr Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder derall-gemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, f\u00fcr Klagen gegen den Auftragnehmer ausschlie\u00dflich der allgemeineGerichtsstand des Auftragnehmers.<\/p><p>Auftragsabmachung<br \/>Alle Auftragsabmachungen einschlie\u00dflich nachtr\u00e4glicher \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen usw. bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit derSchriftform. M\u00fcndliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Au\u00dfendienstes, soweit sie nicht schriftlich best\u00e4tigtwerden, gelten als nicht erfolgt.Jegliche Haftung nach der Produkthaftung, sowie die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den infolge nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfdurchgef\u00fchrter Auftr\u00e4ge ist ausgeschlossen.<\/p><p>Haftungsbeschr\u00e4nkung<br \/>(1) Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssigesHandeln verursacht wurde.<\/p><p>Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Unm\u00f6glichkeit der Leistung sind beschr\u00e4nkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadensund die H\u00f6he des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handelnverursacht wurde.<\/p><p>Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang f\u00fcr die Erf\u00fcllungs- oder Besorgungsgehilfen desAuftragnehmers.<\/p><p>Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr haftet der Auftragnehmer dar\u00fcber hinaus auch nicht f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von Erf\u00fcllungs-oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrl\u00e4ssigkeit trifft einen leitenden Angestellten desAuftragnehmers.<\/p><p>(2) Die Ersatzpflicht f\u00fcr aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachsch\u00e4den sowie Produkthaftungsanspr\u00fcche, dieaus anderen Bestimmungen abgeleitet werden k\u00f6nnen, sind ausgeschlossen.<\/p><p>ie Haftungsbeschr\u00e4nkungen sind vollinhaltlich allf\u00e4lligen Abnehmern zu \u00fcberbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren\u00dcberbindung.<\/p><p>Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.<\/p><p>Schad- und Klagloshaltung<br \/>(1) Wird Hofer Media GmbH &amp; Co KG von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Pers\u00f6nlichkeitsrechten aufgrund der Durchf\u00fchrung eines Auftrags des Verbrauchers in Anspruch genommen, so hat der Verbraucher Hofer Media GmbH &amp; Co KG schad- und klaglos zu halten.<\/p><p>(2) Hofer Media GmbH &amp; Co KG muss solche Anspr\u00fcche Dritter dem Verbraucher unverz\u00fcglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verk\u00fcnden. Tritt der Verbraucher auf die Streitverk\u00fcndigung hin nicht als Streitgenosse von Hofer Media GmbH &amp; Co KG dem Verfahren bei, so ist Hofer Media GmbH &amp; Co KG berechtigt, den Anspruch des Kl\u00e4gers anzuerkennen und sich beim Verbraucher ohne R\u00fccksicht auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des anerkannten Anspruchs schad- und klaglos zu halten.<\/p><p>Streitfall und Schlichtung<br \/>(1) Es gilt \u00f6sterreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. F\u00fcr eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverh\u00e4ltnis anwendbar.<\/p><p>(2) Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in \u00d6sterreich oder ist er in \u00d6sterreich besch\u00e4ftigt, so ist f\u00fcr alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zust\u00e4ndige Gericht am Wohnsitz, am Ort des gew\u00f6hnlichen Aufenthalts oder der Besch\u00e4ftigung des Verbrauchers ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig. Dies gilt nicht f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.<\/p><p>(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.<\/p><p>(4) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Hofer Media GmbH &amp; Co KG<\/p><p>(5) Die Europ\u00e4ische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/.<br \/>Wir sind bereit, an einem au\u00dfergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<br \/>Zust\u00e4ndig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum Schlichtung e.V., Stra\u00dfburger Stra\u00dfe 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.<\/p><p>(6) F\u00fcr weitere M\u00f6glichkeiten bieten wir unsere Email info@meineetiketten.at<\/p><p>(7) Alle Auftragsvereinbarungen, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrags und dieser AGB bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr das Abgehen vom Schriftformerfordernis. M\u00fcndliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Au\u00dfendienstes m\u00fcssen schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p><p>(8) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschlie\u00dflich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen UrheberrechtWir gehen bei der Vervielf\u00e4ltigung der uns \u00fcbergebenen Vorlagen davon aus, da\u00df der Auftraggeber im Besitz derentsprechenden Urheberrechte ist. Alle Auftr\u00e4ge werden unter der Bedingung angenommen, da\u00df uns der Auftraggeber f\u00fcretwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Pers\u00f6nlichkeits- und Medienrechte, schad- undklaglos h\u00e4lt. Alle unsere Kopierer sind bei der Literar Mechana Verwertungsgesellschaft entpflichtet. 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